Social Media und Haftungsbeschränkungen

18. Oktober 2011  |   Blog,Featured,News   |     |   0 Kommentare

Juristische Aspekte von Social Media

Über die juristischen Aspekte des Einsatzes von facebook-Like-Buttons und Google+ wurde in der letzten Zeit viel diskutiert. Denn solange ein Nutzer z.B. bei facebook eingeloggt ist und zu einer Seite surft, die einen Like-Button anbietet, kann facebook das Nutzerverhalten verfolgen, auch wenn der Nutzer den Button gar nicht betätigt!

heise online aus dem Heise Verlag hat dafür eine Lösung angeboten, bei der der Nutzer die Buttons erst durch einen zusätzlichen Klick scharf schaltet (Info und Code).

Aber auch der Einsatz des kostenlosen Tools Google Analytics zur Auswertung des Nutzerverhaltens wurde kritisch von Datenschützern diskutiert, bis im September 2011 endlich bestätigt wurde, dass der Einsatz rechtskonform ist (Artikel).

Das sollten Sie beachten!

Nichtsdestotrotz muss jeder Betreiber einer Website darauf hinweisen, wenn eingebettete Social Media Widgets und andere Tools unbemerkt Nutzerdaten verarbeiten. Unter Umständen kann bei einer Nichteinhaltung eine Abmahnung mit empfindlichen Kosten drohen.

Bei meiner Recherche stieß ich auf die Website eRecht24.de, die einen Muster-Disclaimer (Haftungsbeschränkungen) anbietet, der individuell angepasst werden kann. Der Nutzer kann unter folgenden Bausteinen auswählen: Standard, facebook, Google Analytics, Google Adsense, Google +1, Twitter. Der Disclaimer kann kostenfrei verwendet werden, wenn der Link zur Quelle erhalten bleibt.

Den Disclaimer finden Sie unter: http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm

 

 

 

 

 









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